Wildnachweisung einreichen
Jedes Stück erlegtes Wild, Fallwild sowie die erlegten Hunde und Katzen müssen innerhalb von einer Woche durch den Jagdausübungsberechtigten in eine Streckenliste eingetragen werden. Hierzu ist das Formblatt „Streckenliste“ zu verwenden.
Die Anzeige der Gesamtstrecke des vorangegangenen Jagdjahres hat bis zum 10. April jeden Jahres bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde zu erfolgen. Hierfür ist durch den Jagdausübungsberechtigten das Formblatt „Wildnachweisung“ zu verwenden.
Onlineservice
Die Jagdausübungsberechtigten haben über den Abschuss des Wildes, die getöteten Hunde und Katzen sowie über das Fallwild eine Streckenliste in durch die oberste Jagdbehörde vorgeschriebener elektronischer Form zu führen. Bis zum 10. April jedes Jahres ist der Jagdbehörde die Strecke des vorangegangenen Jagdjahres anzuzeigen (Wildnachweisung).
Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.
Formulare
Wildnachweisung Online:
Wählen Sie hier die für Sie zuständige Jagdbehörde aus. Tragen Sie in den Feldern „Benutzername“ und „Passwort“ die Ihnen (von der unteren Jagdbehörde) zugeteilten Zugangsdaten ein und klicken Sie auf „Anmelden“ um auf die Programmoberfläche zu gelangen.
Wildnachweisung OnlineFormular Wildnachweisung
Zuständige Stelle
Die jährliche Abschussplanung und Wildnachweisung erfolgt bei den Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Voraussetzungen
Fristgerechte Einreichung des Formblätter „Wildnachweisung“ und „Schwarzwildmeldung“.
Verfahrensablauf
Eingang und Verarbeitung (Erfassung) der Wildnachweisungen, Übersendung der Ergebnisse an die oberste Jagdbehörde
Handlungsgrundlage(n)
- § 21 Absatz 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 21 Absatz 9 Jagdgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesjagdgesetz - LJagdG M-V)
- Verordnung zum Nachweis der Aufnahme und des Verbleibs von totem Schalenwild sowie zur Überwachung und Kontrolle des Wildhandels (Wildhandelsüberwachungsverordnung - WildHÜVO M-V)
- Verwaltungsvorschrift zur Abschussplanung und zur Verwendung der Formblätter Streckenliste/Wildnachwei
Erforderliche Unterlagen
Verwendung der bereitgestellten Formblätter.
Es ist zwingend darauf zu achten, dass der Jagdbezirk, entsprechend der Bezeichnung im Pachtvertrag, und die örtlich zuständige Hegegemeinschaft benannt werden. Anderenfalls ist eine Zuordnung der Wildnachweisung nicht möglich.
Falls die Meldung gemeinschaftlich für einen Jagdbezirk erfolgt, so ist
- der Name,
- die Anschrift des Sprechers (Obmann) der Pächtergemeinschaft sowie
- die Namen aller Jagdausübungsberechtigten aufzuführen.
Es ist darauf zu achten, dass die Vor- und Rückseite des Formulars Wildnachweisung ausgefüllt wird, auch wenn kein Abschuss der dort aufgeführten Wildarten erfolgt ist.
Die Wildnachweisung ist vom Verpächter zu unterzeichnen.
Formular WildnachweisungFachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
03.07.2024