Wasserbuch: Auskunft beantragen
Wenn Sie Informationen zu Wasserrechten benötigen, dann steht Ihnen für das Land M-V das Wasserbuch über das Kartenportal Umwelt des LUNG zur Verfügung. Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich.
Das Wasserbuch ist ein zentrales Register für Wasserrechte, welches wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse (Rechte und Pflichten), sowie Umweltinformationen (z.B. Wasserschutzgebiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete) beinhaltet.
Für die Einsicht in Unterlagen zu einem bestimmten Wasserbuchblatt (z.B. Anträge, Bescheide, Schriftverkehr) kann Ihnen auf Nachfrage die Wasserbuchstelle des LUNG behilflich sein.
Zu jedem Wasserbuchblatt wird in der Wasserbuchstelle eine Wasserbuchakte mit den Antragsunterlagen geführt. In diese Wasserbuchakten kann auf Antrag Einsicht genommen werden.
Onlineservice
Für wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse (wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Planfeststellungs-beschlüsse und Plangenehmigungen nach § 68 WHG, Wasserschutzgebiete, Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete sowie Heilquellenschutzgebiete und Zwangsrechte) wird in Mecklenburg-Vorpommern ein Wasserbuch geführt.
Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.
Formulare
Keine.
- Formulare vorhanden: Ja
- Onlineverfahren möglich: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg - Vorpommern (LUNG)
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow
Telefon: 03843/777-0 (gebührenfrei)
Telefax: 03843/777-106
E-Mail: poststelle@lung.mv-regierung.de
Internet: https://www.lung.mv-regierung.de/
E-Mail: LUNGwasserbuchstelle@lung.mv-regierung.de
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Die Wasserbuchblätter der eingetragenen wasserwirtschaftlichen Rechtsverhältnisse werden im Kartenportal Umwelt des LUNG veröffentlicht.
Die Einsicht in eine Wasserbuchakte kann formlos bei der Wasserbuchstelle beantragt werden. Bei berechtigtem Interesse können kostenpflichtige Auszüge erstellt werden. Schutzwürdige Interessen Betroffener werden dabei berücksichtigt.
Fristen
keine
Ansprechpunkt
Wasserbuchstelle M-V
Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow
Telefon: 03843/777-304 oder -305 (gebührenfrei)
Telefax: 03843/777-9304 oder -9305
E-Mail: LUNGwasserbuchstelle@lung.mv-regierung.de
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Informationen, wo und wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Einsicht in die Wasserbuchakte entnehmen.
- verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruch
Informationen, wo und wie Sie Klage erheben, können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 132 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)
- Verwaltungsvorschrift über das Führen sowie den Inhalt und Form des Wasserbuches (VV Wasserbuch)
Erforderliche Unterlagen
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.01.2023