Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) beantragen
Berufsfischer, die in den Binnengewässern zum Zwecke der künstlichen Vermehrung oder aus Gründen des Bestandsaufbaus untermaßige Fische oder Fische während der Schonzeit fangen wollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
EUR 60,00 bis 250,00
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Schriftlicher Antrag, Prüfung, Erteilung der Genehmigung, Zahlung der Gebühr
Fristen
keine
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Handlungsgrundlage(n)
- § 8 Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V)
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung (LEKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Antrag zum Fang untermaßiger Fische oder von Fische während der Schonzeit mit Begründung
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Fachlich freigegeben am
18.02.2021
