Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen
Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang (8 Aalkörbe, 100 m Stellnetz, 100 Haken auf der Langleine, Krabbenkorb) eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Onlinedienst vorhanden: Nein
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Entgelt für den Erlaubnisschein 40,00 EUR.
Vorgaben für eine Entgeltregelung für die Nutzung des selbstständigen Fischereirechts in den Küstengewässern des Landes Mecklenburg-VorpommernVoraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Prüfung des Antrages
- Erteilung des Dokuments
- Zahlung des Entgeltes
Fristen
keine
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft
Rechtsbehelf
Einspruch
Handlungsgrundlage(n)
- § 6 Landesfischereigesetz (LFischG M-V)
- § 11 Absatz 2 Landesfischereigesetz (LFischG M-V)
- § 17 Absatz 2 Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Berufsqualifikation
- Formloser Antrag
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.05.2023