Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen

Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang (8 Aalkörbe, 100 m Stellnetz, 100 Haken auf der Langleine, Krabbenkorb) eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Onlinedienst vorhanden: Nein
Antrag auf Erteilung einer Fischereierlaubnis

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Entgelt für den Erlaubnisschein 40,00 EUR.

Vorgaben für eine Entgeltregelung für die Nutzung des selbstständigen Fischereirechts in den Küstengewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Prüfung des Antrages
  • Erteilung des Dokuments
  • Zahlung des Entgeltes

Fristen

keine

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Rechtsbehelf

Einspruch

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Berufsqualifikation
  • Formloser Antrag

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

16.05.2023

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