Bootsbescheinigung: Änderungen am Fischereifahrzeug beantragen
Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, erhalten nach Registrierung der Änderungen am Fischereifahrzeug eine geänderte Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung)
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
EUR 29,00
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Voraussetzungen
Registrierter Küstenfischereibetrieb
Verfahrensablauf
Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr
Fristen
Keine
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Handlungsgrundlage(n)
- § 22 Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung (LEKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung der geänderten Daten zum Fischereifahrzeug
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Fachlich freigegeben am
06.07.2022