Bootsregister: Änderung der Bescheinigung beantragen
Berufsfischer, die mit Fischereifahrzeugen fischen, müssen Änderungen der Angaben zu den Fischereifahrzeugen über
- die technische, nautische und fangtechnische Ausrüstung,
- die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb,
- den Sitz des Fischereibetriebes und
- die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation
der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
29,00 bis 42,00 EUR
Voraussetzungen
Der Küstenfischereibetrieb muss bereits registriert sein.
Das Fischereifahrzeug muss eine Fanglizenz besitzen oder es muss eine Kapazitätslizenz vorgelegt werden.
Fristen
vor Aufnahme der Tätigkeit
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft
Rechtsbehelf
Widerspruch
Handlungsgrundlage(n)
- § 22 Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung (LEKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung der Änderung der Daten
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.05.2023