Kommunalwahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an. Es enthält Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift aller Wahlberechtigten.
In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 37. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine alleinige Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, im Wahlbezirk gemeldet sind.
Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist einen Antrag auf Berichtigung bei der Gemeindewahlbehörde stellen.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, amtsfreien Städte und die Ämter zuständig.
Ihre zuständige Stelle:
								Stadt Marlow
								Wahlen
								Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt							
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:
										 Zentraler Kontakt
																																	Telefon: +49 38221 41016
																																												Telefon: +49 38221 41014
																																												Fax: 038221 41020
																																												Kontakt
																																												Kontakt
																																												WWW: https://stadtmarlow.de/
																														
										 Mitarbeiter
										Herr  Morwinsky
										Telefon: 038221 41016
										Position: Sachbearbeiter/-in
										Kontakt
									
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
 
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
 
Mittwoch geschlossen
 
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
 
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
										 Parkplätze
										Anzahl: 10
										Kostenfrei									
										 Behindertenparkplätze
										Anzahl: 1
										Kostenfrei									
										 Verkehrsanbindung
										Keine Angabe
									
										 Barrierefreiheit
										Rollstuhlgerecht: Nein
										Aufzug vorhanden: Nein									
										 Datenschutz
										
										WWW: 																			
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Ist eine Person zu Unrecht nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen, und ist eine Ergänzung nicht mehr möglich, so erhält sie auf Antrag einen Wahlschein.
Voraussetzungen
Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) für die jeweilige Kommunalwahl.
Verfahrensablauf
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist einen Antrag auf Berichtigung bei der Gemeindewahlbehörde stellen.
Fristen
Innerhalb der Einsichtsfrist (20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten) kann ein Antrag auf Berichtigung bei der Gemeindewahlbehörde gestellt werden.
Ansprechpunkt
Auskünfte erteilen die Gemeindewahlbehörden/Meldebehörden
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Stützen sich Anträge auf Tatsachenbehauptungen, die nicht offenkundig sind, so haben die Antragstellenden die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
08.06.2022
