Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Denkmal: Auskunft beantragen

Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.

Onlineservice

Über den Online-Dienst ist es möglich, zu bestimmten Denkmalarten und Denkmalen eine kostenfreie Auskunft zu beantragen.

Dieses Hinweisblatt gibt Auskunft darüber, zu welchem Zweck wir Ihre Daten benötigen, erheben und verarbeiten. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen hat die gesetzlich geforderten technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften zum Datenschutz beachtet werden. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen. Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite des Landkreises Vorpommern-Rügen https://www.lk-vr.de/Datenschutz. Es besteht Beschwerdemöglichkeit beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde (Adresse: Werderstraße 74a, 19055 Schwerin, E-Mail: info@datenschutz-mv.de).

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Stelle

Untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.

Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.

Spezielle Hinweise für Stadt Marlow



Fristen

  • keine

Ansprechpunkt

Untere Denkmalschutzbehörde

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:

  • Bewegliche Denkmale
  • Bodendenkmale

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

30.06.2021

.

xxnoxx_zaehler

.

xxnoxx_zaehler