Aalbesatz: Jahresmeldung abgeben
Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Hierbei geben Sie die Besatzgewässer sowie das Gesamtgewicht an.
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Jahresmeldung per Post einreichen:
- Sie fassen mit der Mustervorlage Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
- Sie sind verpflichtet, die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
- Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
- Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
Fristen
keine
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.05.2023
