Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt oder die Verwendung des entsprechenden Online-Services.
Die Beistandschaft endet automatisch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn: 

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
  • das Kind volljährig ist,
  • der alleinerziehende Elternteil und das Kind ins Ausland ziehen (Wohnsitz im Ausland),
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel die Vaterschaft wurde festgestellt.

Hinweise (Besonderheiten)

Das Jugendamt macht außerdem folgendes:

  • Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
  • Das Jugendamt beurkundet: Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
  • Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und sie als Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt.

Handlungsgrundlage(n)

§ 18 Absatz 1,2 und 4 Sozialgesetzbuch achtes Buch (SGB VIII)  
§§ 1712-1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

01.07.2025

.

xxnoxx_zaehler

.

xxnoxx_zaehler