Anliegen von A bis Z

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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Weitere Wohnungen anmelden

Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.

Onlineservice

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

Formulare

Zumeldung einer Wohnung

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Voraussetzungen

Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

Verfahrensablauf

Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.

Handlungsgrundlage(n)

§ 2 Abs. 1 RBStV
§ 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV

Erforderliche Unterlagen

keine

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

09.05.2023

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