Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

Zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Marlow
Standesamt / Einwohnermeldeamt
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt

Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:

Zentraler Kontakt
Telefon: +49 38221 41014
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/

Mitarbeiter
Frau Kowalski
Telefon: 038221 41023
Position: Sachbearbeiterin
Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung
Keine Angabe

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

WWW:

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Voraussetzungen

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Fristen

unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

Rechtsbehelf

Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, bau und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

22.11.2022

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