Anliegen von A bis Z

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Reisepass: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - einen neuen Reisepass beantragen.

Zuständige Stelle

örtliche Passbehörden der Gemeinden, großen kreisangehörigen Städte, kreisfreien Städte

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Marlow
Standesamt / Einwohnermeldeamt
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt

Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:

Zentraler Kontakt
Telefon: +49 38221 41014
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/

Mitarbeiter
Frau Kowalski
Telefon: 038221 41023
Position: Sachbearbeiterin
Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung
Keine Angabe

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

WWW:

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden.
Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • Ihren bisherigen Reisepass,
  • Ihre Geburtsurkunde,
  • bei der Antragstellung für ein Kind :
  • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. 
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. 
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden. 
Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht. 
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nur noch in Ausnahmefällen verarbeitet werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 

Fachlich freigegeben am

22.11.2022

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