Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Ihre zuständige Stelle:
								Stadt Marlow
								Stadt Marlow - Soziales, Kita und Schule
								Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt							
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:
										 Zentraler Kontakt
																																	Telefon: +49 38221 41015
																																												Fax: 038221 41020
																																												Kontakt
																																												WWW: https://stadtmarlow.de/
																														
										 Mitarbeiter
										Frau  Kriegsheim
										Telefon: 038221 41015
										Position: Sachbearbeiterin
										Kontakt
									
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
 
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
 
Mittwoch geschlossen
 
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
 
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
										 Parkplätze
										Anzahl: 10
										Kostenfrei									
										 Behindertenparkplätze
										Anzahl: 1
										Kostenfrei									
										 Verkehrsanbindung
										Keine Angabe
									
										 Barrierefreiheit
										Rollstuhlgerecht: Nein
										Aufzug vorhanden: Nein									
										 Datenschutz
										
										WWW: 																			
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
 
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
 - die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
 - die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.
 
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download unter dem aufgeführten Link.
Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.
AntragsformularFristen
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Ansprechpunkt
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
 - gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
 - Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
 - Nachweis der eingetretenen Änderung.
 
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
28.11.2022
