Förderung: Zuwendung der Kommune zur Erhaltung von Denkmalen beantragen
Die Kommunen können nach Maßgabe ihrer Haushalte finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung von Dnkmalen dienen.
Gegenstand der Förderung ist stets der denkmalbedingte Mehraufwand. Die Zuwendungen können durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Denkmale beantragt werden.
Die Höhe der Fördersummen richten sich nach Art und Umfang der denkmalpflegerisch notwendigen Arbeiten zur Erhaltung von Denkmalen und den in den kommunalen Haushalten zur Verfügung stehenden Mitteln.
Zuständige Stelle
- Landkreise, kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte als untere Denkmalschutzbehörden.sowie
- Gemeinden
Voraussetzungen
- Es muss sich um Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz handeln.
- Bei dem Objekt muss es sich um ein Denkmal handeln.
- Der Antragsteller muss Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltsberechtigter sein.
Handlungsgrundlage(n)
Kommunales Satzungsrecht
- Kommunale Richtlinien für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- erforderliche Genehmigungen (denkmalrechtliche bzw. Baugenehmigung)
- bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung
- Kostenschätzungen
Fachlich freigegeben durch
KIM-Kommunalredaktion
Fachlich freigegeben am
21.05.2026
