Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die zum Betriebsbereich gehört oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung, wenn die Auswirkungen störfallrelevant sind.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung Ihrer vorangegangenen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung fest, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat? Dann benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung.
Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Errichtung oder Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgeht oder andere immissionsrechtliche Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet sind.
Onlineservice
Die Anwendung kann kostenfrei heruntergeladen und genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen für den Betrieb von ELiA sind nicht erforderlich.
Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn Sie den angemessenen Sicherheitsabstand in der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben bereits sichergestellt haben.
Voraussetzungen
- Von der Anlage dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
- Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage müssen nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
- Die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.
- Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen.
Fristen
Bevor die Anlage errichtet, betrieben oder geändert wird.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen der Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Fachlich freigegeben am
18.07.2023