Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen
Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Gegebenenfalls Änderung der Jagdausübungsfläche
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Ansprechpunkt
Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.
Handlungsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.07.2024