Kampfmittelbelastung: Auskunft beantragen
Rechtzeitig vor Baubeginn, meist schon in der Planungsphase, haben sich Bauherrinnen und Bauherren um das Ausschließen eines Kampfmittelverdachts zu kümmern. Dieses wird durch die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder bei Bestätigung des Kampfmittelverdachts, nach erfolgter Kampfmittelsondierung vor Ort erreicht.
An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, durch eine kostenfreie Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen, ob eine Kampfmittelbelastung für Ihr Grundstück ausgeschlossen und durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt werden kann oder ob eine weiterführende Prüfung (einschließlich Luftbildauswertung) empfohlen wird.
Sie erhalten die Auskunft auf Grundlage der Daten des Kampfmittelkatasters Mecklenburg-Vorpommern.
Wird Ihnen die Durchführung einer weiterführenden Prüfung empfohlen, dann bedeutet das, dass dem Munitionsbergungsdienst Hinweise zu möglichen Kampfmittelgefahren (Kampfmittelbelastungen) vorliegen. Das kann dann der Fall sein, wenn sich Ihr Grundstück in einem Gebiet befindet, welches im Krieg bombardiert wurde. Hiervon geht nicht gleich eine Gefahr aus. Erst dann, wenn Sie am Zustand Ihres Grundstückes etwas ändern, ist der Kampfmittelverdacht auszuräumen oder eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung vorzuweisen. Hierzu zählen beispielsweise die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, verfahrensfreie Bauvorhaben und sonstige bodeneingreifende Maßnahmen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet. Bei verfahrensfreien Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung drei Jahre ab dem Tag der Ausstellung gültig.
Wenn bekannt ist, dass Ihre beauftragte Grundstücksfläche kampfmittelbelastet ist, sollen Sie unmittelbar eine weiterführende Prüfung beauftragen.
Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:
Wird im Ergebnis der Online-Auskunft der Kampfmittelverdacht nicht bestätigt, so können Sie sich diese Online-Auskunft mit der Unbedenklichkeit direkt im Anschluss herunterladen.
Wird im Ergebnis der Online-Auskunft eine weiterführende Prüfung empfohlen, um den Verdacht auf Kampfmittel auf dem Grundstück prüfen zu lassen, können Sie diese Überprüfung direkt im Anschluss kostenpflichtig beauftragen.
Weitere Informationen zur Leistung „Überprüfung der Kampfmittelbelastung beantragen“ (bitte auf Link klicken)Onlineservice
Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.
Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:
- die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,
- die Datenschutzerklärung sowie
- ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.
Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.
Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung.
Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).
Zuständige Stelle
Bei welcher zuständigen Stelle möchten Sie die Auskunft beantragen?
Weiter zur kostenlosen Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-VorpommernWeiter mit der örtlichen Ordnungsbehörde
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:
- kostenlos
Auskunft per E-Mail oder Post beim Munitionsbergungsdienst M-V:
- 82 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgen Arbeiten in Tiefenlagen von bereits bestehenden Medienträgern oder innerhalb vorhandener Trassen (z.B. Straßen, Wege, Plätze), die nach 1945 entstanden sind oder nach 1945 grundhaft ausgebaut und saniert wurden, geht der Munitionsbergungsdienst davon aus, dass bei den hier durchzuführenden Tätigkeiten nicht auf Kampfmittel getroffen wird. Sie müssen in diesen Fällen aus Sicht des Munitionsbergungsdienstes keine Auskunfts- und Handlungsbedarfe einholen.
Voraussetzungen
Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:
Für die kostenfreie Online-Auskunft sind keine Nachweise erforderlich.
Auskunft per E-Mail oder Post:
Für die gebührenpflichtige Auskunft per Mail oder Post müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen:
- Beispiele der Personengruppen, die ein berechtigtes Interesse Nachweisen müssen: Bauherrin und Bauherr, Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer, bauausführende Firma
- Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend
Verfahrensablauf
Sie können die Kampfmittelbelastungsauskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V sofort online beantragen. Alternativ beantragen Sie die Auskunft per E-Mail oder Post bei der jeweils zuständigen Behörde, das heißt
- entweder bei dem Munitionsbergungsdienst M-V des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) oder
- bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde.
Bei fehlenden Unterlagen oder Unklarheiten fordert Sie die zuständige Behörde auf, die angepassten Unterlagen nachzureichen. Die zuständige Behörde prüft Ihre beantragte Grundstücksfläche auf Kampfmittelbelastung im Kampfmittelkataster. Sie erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Empfehlung zur weiterführenden Prüfung.
Rechtsbehelf
- kein Rechtsbehelf möglich
Handlungsgrundlage(n)
- § 52 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- § 13 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Kampfmittelbeseitigungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KaBeKostVO M-V)
- Kampfmittelverordnung Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:
Für die kostenfreie Online-Auskunft sind keine Unterlagen erforderlich.
Auskunft per E-Mail oder Post:
Folgende Unterlagen sind bei der gebührenpflichtigen Auskunft per E-Mail oder Post erforderlich:
- ausgefüllter Antrag für die Auskunft über die Kampfmittelbelastung
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
- Kartenmaterial, Übersichtspläne oder Vektordaten
Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Eigentümerin/ des Eigentümers vom Grundstück einreichen, ist zusätzlich erforderlich:
- Nachweis berechtigtes Interesse (Vollmacht Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks, Vertragsverhältnisse)
Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:
- Vollmacht Gebührenempfängerin oder Gebührenempfänger
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.12.2023
