Anliegen von A bis Z

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Tankstelle: Inbetriebnahme anzeigen

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an

Fristen

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllte Anzeige

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

10.03.2025

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