Anliegen von A bis Z

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Imissionsschutz: Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie mitteilen

Wenn Sie Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie sind und festgestellt haben, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie.
  • Sie haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der für Sie zuständigen Behörde die festgestellte Nichteinhaltung der Genehmigungsanforderungen mit.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Mitteilung.
  • Bei Rückfragen kommt die zuständige Behörde auf Sie zu.

Fristen

Die Mitteilung hat unverzüglich nach Feststellung der Nichteinhaltung durch den Betreiber zu erfolgen.

Ansprechpunkt

Zuständige Behörde

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllte Mitteilung über Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

29.10.2024

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