Anliegen von A bis Z

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Störfallrelevanter Betriebsbereich: Änderungen von Betreibern oder verantwortlichen Personen melden

Wenn sich der Betreiber, der Firmensitz des Betreibers oder die verantwortliche Person eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.

Onlineservice

Anzeigen und Auskünfte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz online einreichen

Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Änderung des Betreibers, des Betriebsbereichs oder der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Voraussetzungen

Sie betreiben einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung und möchten die Angaben zum Betreiber, zum Betriebsbereich oder zur für den Betriebsbereich verantwortlichen Person ändern.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Fristen

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor der Änderung bei der zuständigen Behörde einreichen.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • vollständige Anzeige

Ihre Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten:

  • neuen Namen oder neue Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs
  • neuen eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers
  • neuen Namen und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber ist

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

13.02.2025

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