Anliegen von A bis Z

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Störfallrelevanter Betriebsbereich: Einstellung des Betriebs, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs anzeigen

Wenn Sie den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.    

Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Einstellung des Betriebs, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Voraussetzungen

Sie möchten den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Fristen

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor der Einstellung bei der zuständigen Behörde einreichen.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • vollständige Anzeige

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

14.02.2025

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