Anliegen von A bis Z

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Staatliche Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Prüfung: Zulassung beantragen

Die zweigeteilte Erste juristische Prüfung besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung durch die zuständige Stelle und der an der Universität abzulegenden universitären Schwerpunktbereichsprüfung.

  • Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70 Prozent der Gesamtnote. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
  • Die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30 Prozent der Gesamtnote.

Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.

Wenn Sie beide Prüfungen erfolgreich absolviert haben, stellt Ihnen die zuständige Stelle ein Zeugnis über die Erste juristische Prüfung aus.

Onlineservice

Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.



Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:




  1. die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,

  2. die Datenschutzerklärung sowie

  3. ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.



Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.



Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an folgende Dritte zu übermitteln: 




  • Studierendensekretariat der Universität Greifswald



Eine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung.



Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung.



Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
Antrag Erstmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung

Zuständige Stelle

Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vom Landesjustizprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Anmeldung fallen keine Kosten an.

Voraussetzungen

Um zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Absolvieren eines ordnungsgemäßen rechtswissenschaftlichen Studiums, Mindeststudienzeit 2 Jahre
  • Einschreibung an der Universität Greifswald in mindestens zwei der Prüfung vorausgehenden Semestern
  • Teilnahme an der praktischen Studienzeit von mindestens drei Monaten
  • Nachweis der Fremdsprachenkompetenz
  • erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen

Es ist möglich, sich anderweitige Studienleistungen unter den Voraussetzungen des § 6 Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung anerkennen zu lassen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständige Stelle zu stellen. Die weiteren Unterlagen sind im Original oder einfacher Kopie beizufügen. Bei einer elektronischen Antragstellung können Sie die Unterlagen hochladen.

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, werden die Voraussetzungen von der zuständige Stellen geprüft.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, werden Sie nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen und zur schriftlichen Prüfung geladen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht oder ist der Antrag unvollständig, werden Sie unverzüglich darüber informiert.

Rechtsbehelf

Im Falle einer Ablehnung der Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Prüfung besteht die Möglichkeit zur Klage. 

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Nachweise:

  1. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  2. Hochschulzugangsberechtigung
  3. Studienverlaufsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigungen über die gesamte Studienzeit
  4. Bescheinigungen über die Ableistung der praktischen Studienzeit
  5. Nachweis über die Fremdsprachenausbildung
  6. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht
  7. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach (zum Beispiel Zwischenprüfungszeugnis, Notenspiegel)
  8. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen
  9. Schwerpunktzeugnis (optional)
  10. Nachweise für unberücksichtigte Semester (optional)

Bei der Nutzung des Online-Dienstes sind die Nachweise in der aufgeführten Reihenfolge in einer komprimierten PDF-Datei über das Upload-Feld beizufügen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern - Landesjustizprüfungsamt -

Fachlich freigegeben am

08.04.2024

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