Anliegen von A bis Z

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Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

Der juristische Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern dauert grundsätzlich zwei Jahre und endet mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung.

Es gibt zwei Einstellungstermine pro Jahr: 1. Juni und 1. Dezember. Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein Oberlandesgericht, welches für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und die Ausbildung zuständig ist. Die Zuweisung erfolgt in einen der vier Landgerichtsbezirke: Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund. In Ihrer Bewerbung können Sie einen Ortswunsch angeben. 

Die Zweite juristische Staatsprüfung wird entsprechend den Einstellungsterminen zwei Mal im Jahr durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Onlineservice

Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.



Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:




  1. die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,

  2. die Datenschutzerklärung sowie

  3. ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.



Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.



Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung.



Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).

Formulare

Eine Bewerbung ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars schriftlich oder elektronisch über das Verwaltungsportal möglich.

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

Zuständig für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist das Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung oder der Ersten juristischen Prüfung. 

Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind auf Antrag in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen. Andere Bewerber können auf Antrag in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. 

Der Vorbereitungsdienst wird im Regelfall im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet. Wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht erfüllt oder den Vorbereitungsdienst nicht in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf ableisten will, leistet den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ab.

Verfahrensablauf

Einstellungen erfolgen zum 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres. Die Abschlussfrist beträgt vier Wochen vor dem jeweiligen Termin. Am Auswahlverfahren kann nur teilnehmen, wer die Erste juristische Prüfung bestanden und vollständige Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vorbehaltlos einreicht. 

Sie erhalten nach Eingang Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung. Soweit noch über das Führungszeugnis hinausgehende Unterlagen vorzulegen sind, werden Sie hierauf hingewiesen. Bei der Auswahl werden nur solche Umstände berücksichtigt, die mit der Bewerbung dargelegt und nachgewiesen sind. 

Fristen

Einstellungen erfolgen zum 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres. Die Ausschlussfrist beträgt vier Wochen vor dem jeweiligen Termin. Am Auswahlverfahren kann nur teilnehmen, wer die Erste juristische Prüfung bestanden und vollständige Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vorbehaltlos einreicht. 

Rechtsbehelf

Es besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. 

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zeugnis oder eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung oder der Ersten juristischen Staatsprüfung, ausgestellt durch ein Landesjustizprüfungsamt
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Aktuelles Lichtbild in Passbildgröße
  • Personalausweis oder Reisepass oder ein gleichwertiger Identitätsnachweis
  • eigene Geburtsurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder die Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft sowie gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder (nur bei angestrebten Beamtenverhältnis)
  • Bescheinigung über einen Dienst nach § 22 Abs. 3 JAG M-V (nur wenn zutreffend)
  • Nachweise zum Vorliegen eines Härtefalls nach § 22 Absatz 2 Nummer 2 JAG M-V in Verbindung mit § 7 der KapVO (nur wenn zutreffend)

Im Falle der elektronischen Antragstellung sind folgende Urkunden unverzüglich in beglaubigter Abschrift nachzureichen:

  • Zeugnis oder eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung oder der Ersten juristischen
  • eigene Geburtsurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder die Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft sowie gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder (nur bei angestrebten Beamtenverhältnis)

Bei Zweifeln an der Echtheit kann die Vorlage aller oder einzelner Nachweise in Urschrift verlangt werden.
Bitte richten Sie diese Unterlagen zur schnelleren Bearbeitung direkt an:

  • Der Präsident des
    Oberlandesgerichts Rostock
    - Personalstelle für Referendare -
    Wallstraße 3
    18055 Rostock

Hinweis:

  • Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses bei der zuständigen Behörde bedarf es zunächst einer schriftlichen Aufforderung, die bestätigt, dass die Voraussetzungen über die Erteilung vorliegen. Diese erhalten Sie unaufgefordert nach Eingang Ihres Zulassungsantrags. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an das Oberlandesgericht übermittelt.
  • Bei der Nutzung des Online-Dienstes sind die Nachweise in der aufgeführten Reihenfolge in einer komprimierten PDF-Datei über das Upload-Feld beizufügen.

Fachlich freigegeben durch

Präsident des Oberlandesgerichts Rostock

Fachlich freigegeben am

07.06.2024

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