Arzt und Ärztin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
Das Studium der Medizin schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über den bestandenen zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Arzt oder Ärztin. Ein Studium der Medizin von fünf bis 500 Stunden und einer Dauer von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (Universität). Das letzte Jahr des Studiums umfasst in der Regel eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen:
- eine Ausbildung in Erster Hilfe
- einen Krankenpflegedienst von drei Monaten
- eine Famulatur von vier Monaten
- die ärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist
Onlineservice
Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.
Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:
- die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,
- die Datenschutzerklärung sowie
- ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.
Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.
*** Textblock ergänzen bei Übermittlung an Dritte: ***
Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an folgende Dritte zu übermitteln:
- ...
Eine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung.
*** ENDE Textblock***
*** Textblock ergänzen bei Übermittlung an Drittländer: ***
Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an folgende Drittländer zu übermitteln:
- ...
Bei der Übermittlung werden die Vorschriften der DS-GVO eingehalten.
*** ENDE Textblock ***
Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung.
Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).
Formulare
- Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)
Voraussetzungen
Damit Sie zur ärztlichen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie dem Antrag die notwendigen Nachweise beifügen.
Verfahrensablauf
Zur Ärztlichen Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie jeweils die vorgeschriebenen Vordrucke. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Handlungsgrundlage(n)
- § 10 Approbationsordnung für Ärzte
- Landesverordnung über die Zuständigkeit des Landesprüfungsamtes für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt-Zuständigkeitslandesverordnung - LPHZustLVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Abschnitt M1:
- Geburtsurkunde (ggf. Heiratsurkunde und ggf. Nachweis bei Änderung der Staatsbürgerschaft)
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife in beglaubigter Kopi (- bei ausländischen Bildungsnachweisen zusätzlich die Anerkennungsbescheinigung)
- Studienbuch, Studienbescheinigungen
- Ausbildung in Erster Hilfe
- Krankenpflegedienstzeugnisse über 90 Kalendertage
- Praktikum der Physik für Mediziner
- Praktikum der Chemie für Mediziner
- Praktikum der Biologie für Mediziner
- Praktikum der Physiologie
- Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie
- Kursus der makroskopischen Anatomie
- Kursus der mikroskopischen Anatomie
- Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
- Seminar Physiologie
- Seminar Biochemie/Molekularbiologie
- Seminar Anatomie
- Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
- Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin
- Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin
- Praktikum der medizinischen Terminologie
- Seminare mit klinischem Bezug im Umfang von mindestens 56 Std.
- Seminare als integrierte Veranstaltungen im Umfang von mindestens 98 Std.
- Wahlfach (benotet)
- Kopie Wahlfach (einfache Kopie)
- ggf. Zusammenfassende Bescheinigung gem. ÄApprO 2012
- ggf. Kopie zusammenfassende Bescheinigung
Abschnitt M2:
- Nachweis über Famulatur von vier Monaten (Bescheid über die Vorab-Anerkennung oder Original-Famulaturzeugnisse dem Antrag beilegen; bitte stellen Sie parallel zum Antrag oder bis zu 3 Monate vor der Anmeldefrist keinen gesonderten Antrag mehr auf VorabAnerkennung)
- Leistungsnachweis nach § 27 Abs. 1 bis 4 ÄAppO oder ggf. zusammenfassende Bescheinigung
- Ggf. Bescheid über die Anrechnung von Studienleistungen oder Studienzeiten
- Studienbuch oder Studienverlaufsbescheinigung (inkl. allen Semestern) oder einzelne Immatrikulationsbescheinigungen einschließlich letztes Semester* Wichtig: Angaben über Urlaubssemester erforderlich
- bei Uniwechsel: Exmatrikulationsbescheinigung(en)
- Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung oder Zeugnis über das Bestehen einer Äquivalenzprüfung im Modellstudiengang oder Bescheid über die Anrechnung, wenn im Ausland erworben oder Zeugnis über das Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung
- Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde und ggf. Nachweis bei Änderung der Staatsbürgerschaft
- Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
Abschnitt M3:
- Studienbuch oder Studienverlaufsbescheinigung (inkl. allen Semestern) oder einzelne Immatrikulationsbescheinigungen einschließlich letztes Semester* Wichtig: Angaben über Urlaubssemester erforderlich
- Bescheinigungen über das Praktische Jahr (PJ)
- bei Uniwechsel: Exmatrikulationsbescheinigung(en)
- sofern der M2 nicht in MV abgelegt wurde, zusätzlich:
- Geburtsurkunde
- Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
- Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis
- Zeugnis über den 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
