Anliegen von A bis Z

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Binnenfischereistatistik: Daten zur Betriebsstatistik melden

Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine zusammengefasste  Meldung zu den jährlichen Ergebnissen der fischereilichen Tätigkeit an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

Die betrifft:

  • Arten, Mengen und Erlöse der erzeugte Fische nach Produktionsart, 
  • Ausgabe von Angelerlaubnissen,
  • Schäden,
  • weitere betriebsbezogene Angaben.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Binnenfischereistatistik (Betriebsstatistik)

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Voraussetzungen

Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Verfahrensablauf

Sie melden für Ihr Unternehmen betriebsbezogene Daten sowie Angaben zur jährlichen Erzeugung aus Fang, Teichwirtschaft und Aquakultur, Erlöse und Ausgabe von Angelerlaubnissen (ggf. weitere Besonderheiten).

Fristen

Die Meldung muss jeweils bis spätestens 31. Januar für das vorangegangene Jahr erfolgen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Binnenfischereistatistik (Betriebsstatistik)

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

04.07.2025

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