Fahrerlaubnis: Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen
Arbeiten Sie für die Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei können Sie im Rahmen Ihrer Arbeitstätigkeit eine Dienstfahrerlaubnis erhalten, auch Dienstführerschein genannt.
Diese Dienstfahrerlaubnis berechtigt Sie dazu, bestimmte Dienstfahrzeuge zu fahren, solange Sie im Dienst sind.
Möchten Sie auch privat ein Fahrzeug führen, benötigen Sie eine allgemeine Fahrerlaubnis. Sie können ihre Dienstfahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Erneute Prüfungen sind für die Umschreibung nicht notwendig. Dazu zählen zum Beispiel:
- Untersuchungen zur allgemeinen Eignung und zum Sehvermögen
- Schulung in Erster Hilfe
- Fahrprüfung
Zuständige Stelle
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültig Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über eine erteilte Dienstfahrerlaubnis.
Handlungsgrundlage(n)
- § 26 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 27 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Dienstführerschein
- gegebenenfalls vorhandene allgemeine Fahrerlaubnis, falls diese durch die Umschreibung um weitere Klassen erweitert werden soll
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
;Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.12.2024;18.12.2025
