Amtliche Bekanntmachungen abonnieren oder einsehen
Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.
Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.
Zuständige Stelle
Ämter und Gemeinden, Landkreise
Ihre zuständige Stelle:
Stadt Marlow
Stadt Marlow - Kanzlei
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt
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Fax: 038221 41020
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Telefon: 038221 41018
Position: Sachbearbeiterin
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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
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Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
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Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein
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