Anliegen von A bis Z

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Binnenfischereistatistik: Daten zur Einzelgewässerstatistik melden

Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar für jedes Fischereigewässer jeweils eine Meldung zu den monatlichen Ergebnissen der fischereilichen Bewirtschaftung an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

Die betrifft:

  • Fangaufwand nach Fanggeräten, 
  • Arten und Mengen der gefangenen Fische, 
  • durchgeführte Besatzmaßnahmen.

Formulare

Binnenfischereistatistik (Einzelgewässerstatistik)
Erläuterung zum Formular

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Voraussetzungen

Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Verfahrensablauf

Sie melden für Ihr Unternehmen für jedes Fischereigewässer monatsweise Daten zu Fangaufwand und Fängen sowie zu durchgeführten fischereilichen Besatzmaßnahmen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Binnenfischereistatistik (Einzelgewässerstatistik)
Erläuterung zum Formular

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Fachlich freigegeben am

04.07.2025

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