Binnenfischereistatistik: Daten zur Einzelgewässerstatistik melden
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar für jedes Fischereigewässer jeweils eine Meldung zu den monatlichen Ergebnissen der fischereilichen Bewirtschaftung an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).
Die betrifft:
- Fangaufwand nach Fanggeräten,
- Arten und Mengen der gefangenen Fische,
- durchgeführte Besatzmaßnahmen.
Formulare
Binnenfischereistatistik (Einzelgewässerstatistik)Erläuterung zum Formular
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Voraussetzungen
Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Verfahrensablauf
Sie melden für Ihr Unternehmen für jedes Fischereigewässer monatsweise Daten zu Fangaufwand und Fängen sowie zu durchgeführten fischereilichen Besatzmaßnahmen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Binnenfischereistatistik (Einzelgewässerstatistik)Erläuterung zum Formular
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Fachlich freigegeben am
04.07.2025
