Binnenfischereistatistik: Daten zur Binnenfischerei Angelgewässer melden
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine zusammengefasste Meldung zu den jährlichen Ergebnissen der fischereilichen Tätigkeit an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).
Die betrifft:
- ausgegebene Angelerlaubnisse
- Schäden.
Formulare
Binnenfischereistatistik (Fischereiberechtigte, Vereine)Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Voraussetzungen
Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Verfahrensablauf
Sie melden für Ihre Pachtgewässer Angaben zur jährlichen Ausgabe von Angelerlaubnissen sowie aufgetretenen Schäden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Binnenfischereistatistik (Fischereiberechtigte, Vereine)Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
04.07.2025
