Anliegen von A bis Z

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Binnenfischereistatistik: Daten zur Binnenfischerei Angelgewässer melden

Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine zusammengefasste  Meldung zu den jährlichen Ergebnissen der fischereilichen Tätigkeit an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

Die betrifft:

  • ausgegebene Angelerlaubnisse
  • Schäden.

Formulare

Binnenfischereistatistik (Fischereiberechtigte, Vereine)

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Voraussetzungen

Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Verfahrensablauf

Sie melden für Ihre Pachtgewässer Angaben zur jährlichen Ausgabe von Angelerlaubnissen sowie aufgetretenen Schäden.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Binnenfischereistatistik (Fischereiberechtigte, Vereine)

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

04.07.2025

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