Bauliche Anlagen mit bestimmtem System: Verlängerung der Typengenehmigung beantragen
Eine Typengenehmigung für bauliche Anlagen, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens), kann verlängert werden.
Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.
Zuständige Stelle
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
1 bis 3 % des anrechenbaren Bauwertes
Voraussetzungen
- Ihnen liegt eine gültige Typengenehmigung vor.
- Die Antragsfrist wird eingehalten.
- Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Fristen
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer eingegangen sein. Die Typengenehmigung gilt fünf Jahre und kann um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 72a Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Nummer 1.11 der Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
27.04.2026
