Anliegen von A bis Z

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Steuerberater und Steuerberaterin: Eintragung im Berufsregister beantragen

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt.
Ins Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. Ihren Sitz im Kammerbezirk haben.

Für Steuerberater gehören u.a. folgende Angaben ins Berufsregister:

  • Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort,
  • Tag der Bestellung,
  • Angabe der Behörde oder der Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat,
  • Anschrift der beruflichen Niederlassung,
  • berufliche Zusammenschlüsse,
  • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung.

Onlineservice

Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer des Landes, in deren Kammerbezirk Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Einsicht in das Berufsregister ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

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