Patentanwalt: Zulassung beantragen
Als Patentanwältin oder Patentanwalt dürfen Sie insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:
- zu Erfindungen, Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Designs, Topographien oder Sortenschutzrechten beraten;
- gewerbliche Schutzrechte anmelden;
- Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten verfolgen, wenn keine Vertretung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erforderlich ist;
- Ihre Mandantinnen und Mandanten vor folgenden Institutionen vertreten:
- Deutsches Patent- und Markenamt,
- Bundespatentgericht,
- Bundessortenamt,
- Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren.
Ihre Zulassung müssen Sie bei der Patentanwaltskammer beantragen. Die Patentanwaltskammer prüft Ihren Antrag. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie eine Zulassungsurkunde ausgestellt und Sie dürfen als "Patentanwältin" oder "Patentanwalt" arbeiten.
Zuständige Stelle
Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München
Tel.: +49 89 242278-0
Fax: +49 89 242278-24
E-Mail: dpak@patentanwalt.de
Internetseite der PatentanwaltskammerHinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Zulassung als Patentanwältin oder Patentanwalt reichen Sie postalisch bei der Patentanwaltskammer ein:
- Besuchen Sie die Internetseite der Patentanwaltskammer und laden Sie das Antragsformular sowie den Fragebogen herunter.
- Drucken Sie beide Dokumente aus, tragen Sie jeweils alle Angaben hierin ein und unterschreiben Sie beide Dokumente handschriftlich.
- Schicken Sie den Zulassungsantrag, den Fragebogen und die erforderlichen Unterlagen per Post an die Patentanwaltskammer.
- Die Patentanwaltskammer prüft, ob Sie alle Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen.
- Bei einem positiven Prüfungsergebnis erhalten Sie eine Einladung zur persönlichen Vereidigung. Diese findet bei der Geschäftsstelle der Patentanwaltskammer in München statt.
- Nach Ihrer Vereidigung erhalten Sie eine Zulassungsurkunde. Von diesem Zeitpunkt an dürfen Sie die Berufsbezeichnung "Patentanwältin" oder "Patentanwalt" führen.
Mit der Zulassung sind Sie Mitglied der Patentanwaltskammer und werden nach der Vereidigung in das elektronische Verzeichnis der Patentanwältinnen und Patentanwälte eingetragen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Ansprechpunkt
Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München
Tel.: +49 89 242278-0
Fax: +49 89 242278-24
E-Mail: dpak@patentanwalt.de
Internetseite der PatentanwaltskammerRechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Oberlandesgericht
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 3 bis 10a Patentanwaltsordnung (PAO)
- §§ 13 bis 19 Patentanwaltsordnung (PAO)
- § 1 bis 2 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)
Erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag: ausgefülltes Antragsformular
- ausgefüllter Fragebogen zum Antrag auf Zulassung
- amtlich beglaubigte Kopie der Patentassessorenurkunde
- amtlich beglaubigte Kopien Ihrer akademischen Grade und Titel
- Kopie Personalausweis
- unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung im Original
- Mindestversicherungssumme: 250.000 EUR für jeden Versicherungsfall beziehungsweise eine vorläufige Deckungszusage
- wenn Sie in einem ständigen Dienstverhältnis mit einem Unternehmen stehen:
- Kopie des Arbeitsvertrages und
- Freistellungserklärung des Arbeitgebers im Original
- wenn Sie Ihre Ausbildung nicht bei einer freiberuflichen Patentanwältin oder einem freiberuflichen Patentanwalt absolviert haben:
- Nachweis der halbjährigen Tätigkeit bei einer freiberuflichen Patentanwältin oder einem freiberuflichen Patentanwalt
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Fachlich freigegeben am
04.09.2024