Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland beantragen
Die Legalisation ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sie ist deshalb durch internationale Verträge teilweise für entbehrlich erklärt worden. Zu diesen Übereinkommen zählt unter anderem das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostille-Übereinkommen). An die Stelle der Legalisation tritt dann als Echtheitsnachweis die Apostille. Diese wird durch die zuständige innere Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt. Eine Beteiligung von dessen Auslandsvertretung in Deutschland ist dann nicht mehr notwendig.
Darüber hinaus existieren auch Übereinkommen mit der Folge der gegenseitigen Anerkennung des jeweiligen Urkundswesens, so dass öffentliche Urkunden ohne weiteres als echt angesehen werden (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien; Luxemburg, Österreich und Schweiz).
Welche Staaten die "Haager Apostille" anerkennen, lesen Sie bitte hier:
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen)- Deutsche Sektion der Internationalen Kommission für das ZivilstandswesenZuständige Stelle
Für Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland sowie Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens:
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln
Besucheranschrift:
Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland
Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de
Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):
Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamtes:
Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle München
Postanschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
80297 München
Besucheranschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München
Tel.: +49 89 2195-0
Fax.: +49 89 2195-2221
E-Mail: info@dpma.de
Dienststelle Berlin
Postanschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Technisches Informationszentrum Berlin
10958 Berlin
Besucheranschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Technisches Informationszentrum Berlin
Gitschiner Straße 97
10969 Berlin
Tel.: +49 30 25992-0
Fax.: +49 30 25992-404
E-Mail: info@dpma.de
Dienststelle Jena
Postanschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena
07738 Jena
Besucheranschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena
Goethestraße 1
07743 Jena
Tel.: +49 364140-54
Fax.: +49 364140-5690
E-Mail: info@dpma.de
Spezielle Hinweise für Stadt Marlow
Bitte beachten Sie, dass das Fachgebiet -Allgemeine Ordnung-, am Standort Grimmen, nur die Vorbeglaubigungen für öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland vornimmt. Die Urkunden müssen durch die Ämter, Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Vorpommern-Rügen sowie dem Landkreis selbst ausgestellt worden sein. Nur mit einer gültigen Vorbeglaubigung kann die Beglaubigung oder die Ausstellung der Apostille durch das Innenministerum MV erfolgen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
EUR: 10,00 bis 100,00
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.
- Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
- Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
- Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
- Legen Sie die Urkunde im Original vor.
- Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Für Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland sowie Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens:
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln
Besucheranschrift:
Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland
Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de
Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):
Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamtes:
Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle München
Postanschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
80297 München
Besucheranschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München
Tel.: +49 89 2195-0
Fax.: +49 89 2195-2221
E-Mail: info@dpma.de
Dienststelle Berlin
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Technisches Informationszentrum Berlin
10958 Berlin
Besucheranschrift:
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Gitschiner Straße 97
10969 Berlin
Tel.: +49 30 25992-0
Fax.: +49 30 25992-404
E-Mail: info@dpma.de
Dienststelle Jena
Postanschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena
07738 Jena
Besucheranschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena
Goethestraße 1
07743 Jena
Tel.: +49 364140-54
Fax.: +49 364140-5690
E-Mail: info@dpma.de
Unterstützende Institutionen
- Standesämter, örtliche Meldebehörden etc.
- Landräte der Landkreise
- Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
- Fachministerien M-V
- Bundesverwaltungsamt Köln
- Bundesamt für Justiz in Bonn
Handlungsgrundlage(n)
- Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
- Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
- Landesverordnung über die Zuständigkeiten bei der Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für den Gebrauch im Ausland vom 3. September 2021
Erforderliche Unterlagen
- Originalurkunde
- Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
- gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin
Fachlich freigegeben durch
Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.
Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.
