Bürgermeisterkandidatur

Wahlen_Header
.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


So kandidieren Sie als Bürgermeister!

Sie haben Interesse daran, sich für das Amt des Bürgermeisters in Marlow zu bewerben und zur Wahl am 11.05.2025 aufstellen zu lassen? Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.
Die Wahl eines Bürgermeisters ist ein bedeutender Schritt für jede Gemeinde. Der Weg zur Kandidatur für die 7-jährige Amtsperiode erfordert eine gründliche Vorbereitung und das Einhalten bestimmter rechtlicher Vorgaben. Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen, wie Sie sich als Bürgermeisterkandidat aufstellen lassen können und welche Schritte notwendig sind.

Voraussetzungen für die Bürgermeisterkandidatur

Um als Bürgermeister kandidieren zu können, müssen einige grundlegende Anforderungen erfüllt sein:

Staatsbürgerschaft: Sie benötigen die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitglied-Staates.
Alter: Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Beamtenstatus: Die Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Zeit nach dem Beamtengesetz MV müssen erfüllt sein. Hierfür muss außerdem ein Nachweis zur amtsärztlichen Untersuchung mit eingereicht werden.
Vorstrafen: Es darf kein Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge rechtskräftiger Verurteilungen vorliegen. Zum Nachweis muss ein aktuelles Führungszeugnis mit eingereicht werden. 

Außerdem sollten Sie sich zur Info auch nochmal unsere Stellenbeschreibung anschauen.

Anmeldung zur Bürgermeisterwahl

Um offiziell als Bürgermeisterkandidat antreten zu dürfen, müssen Sie bei der Gemeindewahlleitung einen entsprechenden Wahlvorschlag einreichen.

Einreichung des Wahlvorschlags: Reichen Sie Ihren Wahlvorschlag bei der Gemeindewahlleitung ein. Dazu müssen die entsprechenden Formulare ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Anlagen rechtzeitig bei der Gemeindewahlleitung vorliegen:
> Für Einzelbewerbungen
> Für Parteien und Wählergruppen

Fristen beachten: Achten Sie unbedingt auf die Einreichungsfristen. Verspätete Anmeldungen oder fehlende Unterlagen können Ihre Kandidatur gefährden.
> Letzter Abgabetermin ist der 25.02.2025 bis 16:00 Uhr.

Gemeindewahlleitung

Wenn Sie weitere Informationen zur Bürgermeisterwahl benötigen oder Fragen zur Anmeldung Ihrer Kandidatur haben, steht Ihnen unser Gemeindewahlleiter gerne zur Seite.

Herr Ralf Morwinsky
Haus l - Zimmer 9
Am Markt 1
18337 Marlow
Telefon: 038221 410 16
E-Mail senden

Wahlverfahren

In der Stadt Marlow wird der Bürgermeister direkt gewählt. Dabei gelten folgende Grundsätze:

Mehrheitswahl: Es ist ein direkter Wahlgang mit einer absoluten Mehrheit erforderlich. Sollte im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die Mehrheit der Stimmen erhalten, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen durchgeführt.
Wahlberechtigte: Alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in Marlow (inkl. der Ortsteile) seit mindestens 37 Tagen, die außerdem mindestens 16 Jahre alt und Deutsche oder Unionsbürger im Sinne des Art. 116 l GG und nicht mit einem Wahlrechtsausschluss behaftet wurden, sind wahlberechtigt.

Nach der Wahl

Haben Sie die Bürgermeisterwahl mit absoluter Mehrheit oder aber die Stichwahl gewonnen, können Sie ihr Amt als Bürgermeister der Stadt Marlow antreten, sobald es Ihnen möglich ist. In enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Stadtverwaltung und den Stadtvertretern arbeiten Sie sich in das Amt des Bürgermeisters ein und üben fortan die Dienststellenleitung aus.

.

xxnoxx_zaehler

.

xxnoxx_zaehler