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Einführung der elektronischen Rechnung / Leitweg-ID

Seit dem 01.04.2023 besteht aufgrund der E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern – E-RechVO M-V die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Leistungen, die den Kommunen in Rechnung gestellt werden. Rechnungsstellende müssen unabhängig vom Auftragswert Rechnungen gegenüber Rechnungsempfangende in einem elektronischen Format ausstellen und übermitteln. Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für die Stadt Marlow (als öffentlichen Auftraggeber im Land Mecklenburg-Vorpommern) erbringen, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) nutzen. Über die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) können Sie elektronische Rechnungen an die Stadt Marlow senden. Die Rechnungen werden von der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft. Anschließend werden die elektronischen Rechnungen der Stadt Marlow über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.Die Leitweg-ID mit Prüfziffer der Stadt Marlow lautet: 13 0 73 055-K000-46

gez.Norbert Schöler

Bürgermeister

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Links:
OZG RE Plattform für Rechnungssteller
ERechVO M-V
EU-Richtlinie 2014/55/EU
§99 GWB


 

 

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