Gewerbegeflächen in der Stadt Marlow

Gewerbegebiete
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Gewerbegebiet Marlow

Die Stadt Marlow bietet im nördlich gelegenen Gewerbegebiet attraktive Gewerbeflächen für Unternehmen unterschiedlicher Branchen.
Das Gebiet ist gut angebunden, voll erschlossen und flexibel teilbar.

Ansicht des Gewerbegebiets Marlow

Lage und Anbindung

Das Gewerbegebiet in Marlow liegt im Norden der Stadt an der Landesstraße 181, am Ortsausgang in Richtung Ribnitz-Damgarten, mit folgenden Anbindungen:

  • ca. 15 km zur B 105 (Anschluss Ribnitz-Damgarten)
  • ca. 15 km zur A 20 (Anschluss Sanitz)
  • ca. 30 km zur A 19 (Anschluss Rostock)
  • ca. 15 km zum nächsten Bahnhof (Ribnitz-Damgarten)
  • ca. 40 km bis zum Seehafen Rostock
  • ca. 50 km bis zum Hafen Stralsund

Gewerbegebiet im Überblick

Mit einer Netto-Grundfläche von rund 160.000 m² ist dieses Gebiet das größte Gewerbegebiet der Stadt Marlow. Bereits ansässig sind unter anderem:

  • ein Möbelhersteller
  • ein Metallbauunternehmen
  • ein Elektrofachbetrieb
  • ein Sonderpostenmarkt

Ab dem Jahr 2027 stehen wieder freie Flächen (ca. 33.000 m²) für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung.
Die Vermarktung erfolgt direkt durch die Stadt Marlow.

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Die Flächen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet an der Allerstorfer Chaussee“. Die Grundstücke sind voll erschlossen, eine Bauträgerbindung besteht nicht.

Verfügbare Flächen

ca. 33.000 m²
Die Grundstücke sind noch nicht vermessen. Eine individuelle Teilung entsprechend Ihres Bedarfs ist möglich.

Verkaufspreis

auf Anfrage

Erbbaupacht

Alternativ zum Grundstückskauf ist auch der Abschluss eines Erbbaupachtvertrages möglich. Inhalte eines möglichen Erbbaurechtes sind unter anderem:



  • Laufzeit bis zu 99 Jahre ab Beurkundung
  • Entschädigung beim Heimfall oder Zeitablauf
  • jährlicher Erbbauzins, gekoppelt an den Verbraucherpreisindex
Sonstige Bedingungen

Der Verkauf erfolgt unter Vereinbarung einer Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren nach Beurkundung. Bei Nichterfüllung besteht ein Rücktrittsrecht für die Stadt Marlow. Darüber hinaus wird eine Mehrerlösklausel vereinbart für den Fall, dass ein erworbenes Grundstück im unbebauten Zustand innerhalb von 5 Jahren ab Beurkundung zu einem höheren Preis weiterveräußert wird.

VerfahrenInteressenten melden sich bitte telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der Stadt Marlow.
BilderGewerbegrundstück im Gewerbegebiet Marlow – Ansicht 1 Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Marlow – Ansicht 2
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