Heiraten im Marlow | |
Wir freuen uns, dass Sie Ihre Ehe im Marlower Standesamt schließen möchten und wollen Ihnen mit den hier zusammengestellten Informationen den unvermeidlichen „Papierkrieg" so reibungslos wie möglich machen. Sollten Sie nach dem Lesen der Informationsseiten noch Fragen haben, rufen Sie und bitte an oder schauen Sie bei uns im Standesamt vorbei. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. | |
PDF Anmeldung zur Eheschließung | |
PDF Informationen zur Anmeldung | |
PDF Reservierung und Termine | |
PDF schriftliche EA | |
PDF Vollmacht Eheschließung | |
PDF Antworten auf die häufigsten FAQs | |
Paare, die sich eine einfache Hochzeit ohne großen Aufwand wünschen oder ihre eigentliche Feier an einem anderen Tag oder an einem anderen Ort begehen wollen und sich mit dem formalen Akt der Eheschließung begnügen, können ganz schlicht aber trotzdem in würdevoller und feierlicher Form im Standesamtsbüro heiraten. Voraussetzung ist natürlich, dass alle Unterlagen in vorgeschriebener Form und keine Ehehindernisse vorliegen. | |
Informationen zur Beurkundung einer Geburt | |
Sie erwarten ein Kind oder sind gerade glückliche Eltern geworden? | |
• | Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, die Sie nach Bearbeitung wieder ausgehändigt bekommen |
• | Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher) benötigt |
Das Standesamt benötigt für die Beurkundung der Geburt folgende Unterlagen: | |
• | Personalausweis |
• | Bescheinigung von einer/, Ärztin/Arzt oder einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers, soweit sie/er bei der Geburt zugegen war |
Ledige Mutter: | |
• | Geburtsurkunde der Kindesmutter und des Kindesvaters |
• | Vaterschaftsanerkennung (wenn vorgeburtlich erfolgt) und ggf. Sorgeerklärung |
Verheiratete Mutter: | |
• | Heiratsurkunde bzw. begl. Abschrift aus dem Familienbuch |
• | Geburtsurkunden beider Elternteile |
Geschiedene Mutter: | |
• | Heiratsurkunde der Vorehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil |
• | Geburtsurkunde der Kindesmutter und des Kindesvaters |
• | Vaterschaftsanerkennung (wenn vorgeburtlich erfolgt) und ggf. Sorgeerklärung |
Wir weisen Sie höflichst darauf hin, dass in besonderen Fällen weitere Unterlagen erforderlich sein können. | |
Beurkundung von Sterbefällen | |
Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich nicht zu allererst an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen auch diese traurigen Vorgänge beurkundet werden. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen dabei eine kleine Hilfestellung bieten. | |
• | Totenschein |
• | Personalausweis/Pass des Verstorbenen |
• | Sterbefallanzeige |
• | Geburtsurkunde vom Verstorbenen |
• | bei verheirateten Verstorbenen zusätzlich: Eheurkunde |
• | bei geschiedenen Verstorbenen zusätzlich: Eheurkunde der letzten Ehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil |
• | bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich: Eheurkunde der letzten Ehe, Sterbeurkunde des früheren Ehegatten |
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden. | |
Gebühren | |
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührendrei. Für gesetzliche Zwecke werden gebührenfreie Urkunden bzw. Bescheinigungen ausgestellt: | |
• | Sterbeurkunde für die Krankenkasse |
• | Sterbeurkunde für den Rentenversicherungsträger |
• | Bescheinigung für die Bestattung |
Weitere Urkunden für persönliche Zwecke sind gebührenpflichtig: | |
• | je Urkunde: 15,-- €, jeder weitere Urkunde 7,50 € |
Kirchenaustritt | |
Gemäß § 6 des Kirchensteuergesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiStG M-V) vom 17.12.001 hat jeder Bürger das Recht, aus einer Kirche oder einer in Mecklenburg-Vorpommern als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgesellschaft auszutreten. | |
Vaterschaftsanerkennung | |
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlicher Form beurkundet. | |
Erforderliche Unterlagen: | |
• | Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, IDKarte) |
Ausstellung von Personenstandsurkunden | |
Die Urkundenerteilung erfolgt auf schriftlichen Antrag der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine Vollmacht eines Berechtigten vorlegen. Urkunden sind aus dem Geburtenregister 110 Jahre, aus dem Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre und dem Sterberegister 30 Jahre möglich. | |
Sonstiges | |
Namenserklärung nach Personenstandsrechtlicher Zuständigkeit Wir beurkunden Erklärungen, die den Nameneiner Person betreffen.
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