Heiraten im Marlow | |
Wir freuen uns, dass Sie Ihre Ehe im Marlower Standesamt schließen möchten und wollen Ihnen mit den hier zusammengestellten Informationen den unvermeidlichen „Papierkrieg" so reibungslos wie möglich machen. Sollten Sie nach dem Lesen der Informationsseiten noch Fragen haben, rufen Sie und bitte an oder schauen Sie bei uns im Standesamt vorbei. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. PDF Anmeldung zur Eheschließung PDF Informationen zur Anmeldung PDF Antworten auf die häufigsten FAQs Paare, die sich eine einfache Hochzeit ohne großen Aufwand wünschen oder ihre eigentliche Feier an einem anderen Tag oder an einem anderen Ort begehen wollen und sich mit dem formalen Akt der Eheschließung begnügen, können ganz schlicht aber trotzdem in würdevoller und feierlicher Form im Standesamtsbüro heiraten. Voraussetzung ist natürlich, dass alle Unterlagen in vorgeschriebener Form und keine Ehehindernisse vorliegen. | |
Informationen zur Beurkundung einer Geburt | |
Sie erwarten ein Kind oder sind gerade glückliche Eltern geworden? Dann möchten wir Ihnen ein paar Tipps geben, die Ihnen Zeit und Wege sparen helfen, damit Ihr Kind „amtlich" wird. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Beurkundung des Kindes, zur Namensgebung, sowie eine Übersicht über die benötigten Papiere zur Geburtsurkunde. Allgemeine Hinweise: • Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, die Sie nach Bearbeitung wieder ausgehändigt bekommen Das Standesamt benötigt für die Beurkundung der Geburt folgende Unterlagen: • Personalausweis Ledige Mutter: • Geburtsurkunde der Kindesmutter und des Kindesvaters Verheiratete Mutter: • Heiratsurkunde bzw. begl. Abschrift aus dem Familienbuch Geschiedene Mutter: • Heiratsurkunde der Vorehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil Wir weisen Sie höflichst darauf hin, dass in besonderen Fällen weitere Unterlagen erforderlich sein können. | |
Beurkundung von Sterbefällen | |
Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich nicht zuerst an Papiere denken. Dennoch müssen auch diese traurigen Vorgänge beurkundet werden. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen dabei eine kleine Hilfestellung bieten. Das Standesamt benötigt zur Beurkundung eines Sterbefalls in der Regel nachstehend aufgeführte Unterlagen: • Totenschein Gebühren: Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührendrei. Für gesetzliche Zwecke werden gebührenfreie Urkunden bzw. Bescheinigungen ausgestellt: Weitere Urkunden für persönliche Zwecke sind gebührenpflichtig: | |
Kirchenaustritt | |
Gemäß § 6 des Kirchensteuergesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiStG M-V) vom 17.12.2001 hat jeder Bürger das Recht, aus einer Kirche oder einer in Mecklenburg- Vorpommern als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgesellschaft auszutreten. | |
Vaterschaftsanerkennung | |
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlicher Form beurkundet. Erforderliche Unterlagen • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, IDKarte) | |
Ausstellung von Personenstandsurkunden | |
Die Urkundenerteilung erfolgt auf schriftlichen Antrag der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine Vollmacht eines Berechtigten vorlegen. Urkunden sind aus dem Geburtenregister 110 Jahre, aus dem Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre und dem Sterberegister 30 Jahre möglich. | |
Informationen zur Anmeldung einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz | |
Ab dem 1. August 2024 haben Sie als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person die Möglichkeit, sich für eine Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags und Ihrer Vornamen im Standesamt anzumelden. Die Anmeldung können Sie mündlich oder schriftlich abgeben. Frühestens drei Monate bis maximal sechs Monate nach der Anmeldung können Sie dann die eigentliche Änderung erklären. Dafür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Benötigte Dokumente Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Aufenthaltstitel Geburtsurkunde Eheurkunde Was kann ich erklären? Mit Ihrer Erklärung können Sie Ihren Geschlechtseintrag neu bestimmen oder Ihren Geschlechtseintrag ganz streichen lassen. Die Neubestimmung kann in divers, männlich oder weiblich erfolgen. Zusätzlich erklären Sie, welcher Vorname Ihrem gewählten Geschlechtseintrag entspricht. Sie müssen Ihren Vornamen nicht ändern. Entspricht der bisher von Ihnen geführte Vorname dem gewählten Geschlechtseintrag, so können Sie den bisherigen Vornamen behalten. Wer darf eine Erklärung abgeben? Grundsätzlich kann jede Person eine Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz abgeben, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht. Wie kann ich mich für eine Erklärung anmelden? Sie können sich in jedem deutschen Standesamt schriftlich oder mündlich anmelden. Für eine schriftliche Anmeldung nutzen Sie bitte die unten aufgeführten PDF- Formulare und senden uns dieses vollständig ausgefüllt zu. Fügen Sie dem Schreiben bitte die benötigten Dokumente bei. Wo kann ich mich anmelden und später die Erklärung abgeben? Sie können die Anmeldung bei jedem deutschen Standesamt abgeben. Sie müssen aber darauf achten, dass Sie die Erklärung bei dem Standesamt abgeben, wo Sie sich für die Erklärung angemeldet haben. Sollten Sie in Deutschland geboren sein oder geheiratet haben, werden wir die Erklärung an Ihr zuständiges Geburtsstandesamt oder Eheschließungsstandesamt weiterleiten. Erklärungen von Minderjährigen und Personen, die unter Betreuung stehen Minderjährige Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Minderjährige Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben Geschäftsunfähige volljährige Person Vornamenbestimmung bei Rückänderung Vorsprache Wenn Sie sich postalisch für die Erklärung anmelden, müssen Sie nicht persönlich erscheinen. Wenn Sie sich persönlich anmelden wollen, können Sie während der Öffnungszeiten vorsprechen. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), welches am 1. November 2024 in Kraft getreten ist und damit das Transsexuellengesetz ablöst. • Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) Bitte nutzen Sie die folgenden Formulare: Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags & Vornamen unter 14. Jahre Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags & Vornamen über 14. Jahre | |
Sonstiges | |
Namenserklärung nach Personenstandsrechtlicher Zuständigkeit Wir beurkunden Erklärungen, die den Nameneiner Person betreffen. Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, eine Lebenspartnerschaft begründet oder ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im jeweiligen Register beurkundet werden. Zuständig dafür ist das Standesamt des Wohnsitzes oder des letzten Wohnsitzes im Ausland. |
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