Jetzt Wahlhelfer werden

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Das Wahljahr 2025 - Wir benötigen Ihre/ Eure Unterstützung!

Alle wichtigen Infos und Voraussetzungen um jetzt Wahlhelfer zu werden haben wir auf dieser Seite für Sie/ Euch zusammengefasst.
Grundsätzlich gilt - Wer wählen darf, darf auch Wahlhelfer sein!

Wie werde ich Wahlhelfer?
1.   Bis zum 04.02.2025 Interesse bekunden:
      Ihr/ Dein Ansprechpartner ist Herr Morwinsky
      Rahaus Marlow, Haus l - Zimmer 9
      Tel.: 038221 410 16
      E-Mail senden

2.   Alle Personen, die Interesse bekundet haben und die Voraussetzungen zum Wahlhelfer erfüllen (siehe unten), erhalten ab 05.02.2025 ein Berufungsschreiben per Post. 
3.   Am 18.02.2025 um 17:30 Uhr findet dann die Schulung statt, damit Sie/ Du für den Wahltag bestens vorbereitet sind/ bist.
     Sollten Sie/ Solltest Du zu diesem Termin nicht können, finden wir eine andere Lösung.

Voraussetzungen um Mitglied im Wahlvorstand (Wahlhelfer) für die Bundestgaswahlen am 23.02.2025 zu werden

• mindestens 18 Jahre alt
• mindestens drei Monate Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
• es liegt keine Wahlrechtsausschluss vor
• Deutsche*r im Sinne des Art. 116 l GG

Voraussetzungen um Mitglied im Wahlvorstand (Wahlhelfer) für die Bürgermeister- und Landratswahlen am 11.05.2025 zu werden

• mindestens 16 Jahre alt
• mindestens 37 Tage wohnhaft/ mit Hauptwohnsitz in Marlow (inkl. der Ortsteile)
• es liegt keine Wahlrechtsausschluss vor
• Deutsche*r oder Unionsbürger im Sinne des Art. 116 l GG

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