Das Wahljahr 2025 - Wir benötigen Ihre/ Eure Unterstützung!Alle wichtigen Infos und Voraussetzungen um jetzt Wahlhelfer zu werden haben wir auf dieser Seite für Sie/ Euch zusammengefasst. |
Voraussetzungen um Mitglied im Wahlvorstand (Wahlhelfer) für die Bundestgaswahlen am 23.02.2025 zu werden | ||||
• mindestens 18 Jahre alt | ||||
Voraussetzungen um Mitglied im Wahlvorstand (Wahlhelfer) für die Bürgermeister- und Landratswahlen am 11.05.2025 zu werden | ||||
• mindestens 16 Jahre alt | ||||
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